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Vordeckung

Bei Vollschalung ist eine Vordeckung als Schutz gegen Staub, Flugschnee usw. aus geeigneten Bahnen vorzusehen, bei Bitumenbahnen mindestens Dachbahn DIN 52 143 V 13 besandet. Die Bahnen können vom First zur Traufe oder auch mit der Traufe gleichlaufend gedeckt werden. Die Überdeckung muss mindestens 80 mm betragen.

Ansonsten gilt das "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen" aus dem Fachregelwerk.

An der Wand können Schalungen aus Holz (Holzwerkstoffe müssen) zum Schutz vor von außen einwirkender Feuchtigkeit mit einer Vordeckung versehen werden. Die Bahnen können sowohl horizontal als auch vertikal gedeckt werden. Die Überdeckung muss mindestens 40 mm betragen.

Nagelbare Mauersteine und Bauplatten dürfen nicht mit einer Vordeckung versehen werden.

 
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